So kommen Sie finanziell gut durchs Studium!
Jeder Schulabgänger soll die Möglichkeit haben, eine seinen Neigungen und Fähigkeiten ensprechende Ausbildung an einer Hochschule zu ergreifen, auch wenn die finanziellen Möglichkeiten der Eltern hierzu nicht ausreichen.
Die Abteilung für Studienfinanzierung vom Studentenwerk berät Sie über verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Absicherung Ihres Studiums wie Bafög, Bildungskredit, KfW-Studienkredit oder gibt Informationen über Stipendien. Die Mitarbeiter erklären Ihnen die Rechtslage, helfen beim Ausfüllen der Anträge und erläutern die Bescheide.
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Aktuelles
Termine an Außenstellen des Amtes für Ausbildungsförderung für das WS 2011/2012
11.01.2012 9.30 - 13.00 Uhr
PH Schwäbisch Gmünd Wöchentliche Sprechstunde in Raum A 016 a
25.01.2011 9.30 - 13.00 Uhr
PH Schwäbisch Gmünd Wöchentliche Sprechstunde in Raum A 016 a
Bafög Erhöhung und Änderung 2010 (23. Gesetz zur Änderung des Bafögs)
2.11.2010 Der Bundestag hat der Bafög-Erhöhung am 15.10.2010 zugestimmt, womit die Änderungen des 23. Gesetz zur Änderung des Bafögs zum 1.10.2010 rückwirkend in Kraft treten. Bereits ergangene Bescheide ab dem Zeitraum Oktober 2010 werden von den Bafög-Ämtern korrigiert. Nähere Infos finden Sie hier.
Online-Antragstellung für bayerische Studierende
Antragsteller aus Bayern können können seit kurzem ihren Bafög-Antrag komplett online ausfüllen und abschicken.
www.bafoeg-bayern.de

Abteilung für Studienfinanzierung
- Amt für Ausbildungsförderung
- KfW - Studienkredit
- Bildungskredit und Härtefond
- Darlehenstilgung und rechtliche Beratung
Besuchsadresse
Karlstraße 36 (Eingang Syrlinstr.)
89073 Ulm
Lageplan (PDF 1,51 MB)
Postanschrift
Postfach 4079 • 89030 Ulm
Tel. 0731 50-10 oder Durchwahl
Fax 0731 50-25251
Besuchszeiten
Mo 13–15 Uhr
Mi 13–16 Uhr
Fr 10–12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Telefonische Sprechzeiten
Mo 9–12 Uhr
Di 13–15 Uhr
Mi 9–12 Uhr
Fr 9–10 Uhr
Öffnungszeiten Service-Point
Mo–Do 7–15 Uhr
Fr 7–13 Uhr
Für allgemeine Fragen ohne fachlichen Bezug können Sie sich an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Service-Point wenden. Auskunft zu Ihrer persönlichen Akte können nur die Sachbearbeiter erteilen.



