Besser ist das!
Gesetzliche Unfallversicherung
Für alle deutschen und ausländischen Studierenden besteht bei allen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Besuch der Hochschuleinrichtungen und auf dem Weg dorthin und zurück gesetzlicher Unfallschutz. Die Versicherung ist beitragsfrei. Bei Unfällen verständigen Sie unverzüglich das Studentensekretariat Ihrer Hochschule, damit von dort die Weitermeldung an den Versicherungsträger gemacht werden kann.
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Freizeit-Unfallversicherung
Für alle beitragspflichtigen Studierenden besteht ein zusätzlicher Versicherungsschutz für Unfälle außerhalb der Hochschule. Die Versicherung deckt das weltweite Unfallrisiko im Freizeitbereich ab, soweit es sich nicht um in die gesetzliche Unfallversicherung einbezogene Praktika oder prüfungsvorbereitende Tätigkeiten außerhalb der Hochschule handelt. Die Versicherungskosten werden vom Studentenwerk über den Studentenwerksbeitrag finanziert. Die Leistungen der Versicherung beziehen sich auf Teilinvalidität, Vollinvalidität, Todesfall und Bergungskosten.
Bitte beachten Sie folgende Fristen:
- Nach dem Unfall sollten Sie sich so schnell wie möglich in ärztliche Behandlung begeben
- die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintreten
- die ärztliche Feststellung der Invalidität und die Geltendmachung der Invalidität durch den Versicherungsnehmer muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall erfolgen
- bei einem Unfall mit Todesfolge hat die Unfallmeldung innerhalb von 48 Stunden zu erfolgen
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Garderoben-Versicherung
Ebenfalls im Studentenwerksbeitrag enthalten ist eine Diebstahlversicherung für alle beitragspflichtigen Studierenden, die für Garderobenstücke, die im Mensen- und Cafeterienbereich abhanden kommen, aufkommt (Bekleidungsstücke, Gebrauchsgegenstände wie Schirme, Mappen, Lernmittel, aber kein Bargeld, Schmuck, Laptop oder Handy). Der Schadenersatz beträgt maximal 250 Euro.
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Kranken- und Pflegeversicherung
Studierende müssen bei der Einschreibung nachweisen, dass sie kranken- und pflegeversichert sind. Entweder ist man selbst versichert oder bei Eltern oder dem Ehepartner beitragsfrei mitversichert. Es besteht im Einzelfall auch die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht. Nähere Auskünfte erteilen die Krankenkassen.
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Haftpflicht-Versicherung
Eine Haftpflichtversicherung deckt die typischen Risiken des Alltags ab und ist eine sinnvolle Ergänzung der vorangegangenen eingeschlossenen Versicherungsleistungen, die jedoch privat abgeschlossen werden muss.

Infos
Es ist unbedingt erforderlich, dass alle Schadensfälle sofort gemeldet werden:
Studentenwerk Ulm
89081 Ulm
James-Franck-Ring 8 (Oberer Eselsberg)
Ingrid Glöckler
Sekretariat Zimmer 111
Tel. 0731 50-23811
Fax 07 31 50-23831
versicherung(at)studentenwerk-ulm.de



