Studieren mit Kind
Gut 6 Prozent aller Studierenden haben Kinder. Es ist oftmals eine große Herausforderung, die Anforderungen eines Studiums mit den Aufgaben der Kinderbetreuung und -erziehung zu vereinbaren.
Zahlreiche Hochschulen und auch die Studentenwerke bemühen sich, ihre Angebote zu verbessern, um den Spagat zwischen Windeln und Wissenschaft zu erleichtern. Zum Studium mit Kind beraten an den Hochschulen in der Regel die Gleichstellungsbeauftragten.
In Ulm bietet das Studentenwerk besondere Unterstützung für Studierende mit Kind: im Studentenwohnhaus steht ein Apartment für Alleinerziehende zur Verfügung, in den Cafeterien und in der Mensa können Sie sich Kindernahrung in der Mikrowelle aufwärmen lassen und in der Mensa reservieren wir Ihnen gern geeignete Familientische mit Hochstühlen. Für die Kleinen stehen an den Kassen Spielzeugkisten bereit. Die Universität Ulm stellt Ihnen leihweise Spielzeugkisten bei den Hausmeistern zur Verfügung. Einen Wickelraum finden Sie im Gang unterhalb der Mensa.
Auch die Universität hat seit der Zertifizierung als familienfreundliche Hochschule im November 2008 ihre Anstrengungen zur Berücksichtigung von Studierenden mit Familienpflichten verstärkt.
Weitere Infos:
Familienservicebüro der Uni Ulm
www.uni-ulm.de/familie
Kinderbetreuungsangebote
Finanzielle Erleichterungen
Urlaubssemester
Praktisches Jahr (Medizin)
.......................................................................................................................................
Kinderbetreuungsangebote
An den Standorten Ulm/Neu-Ulm, Aalen und Schwäbisch Gmünd unterstützen die jeweiligen Hochschulen und das Studentenwerk Ulm die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von Studierenden.
Kinderbetreuung in Ulm und Neu-Ulm
Studierende der Universität und der Hochschule Ulm können ihre Kinder im Alter von 9 Wochen bis zu 3 Jahren in der Kinderkrippe „Flohzirkus“ des Studentenwerks auf dem Campus der Uni unterbringen. Insgesamt stehen 20 Plätze zur Verfügung. 20 Kinder können ganztags von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr betreut werden. Die Krippe ist in der Regel voll belegt. Es besteht eine Warteliste.
Studentenwerk Ulm
Kinderkrippe „Flohzirkus“
Albert-Einstein-Allee 14
89081 Ulm
Nadine Benitsch
Tel. 0731 50-23835
Anmeldeformular hier (184 KB)
Konzeption der Kinderkrippe (88 KB)
Kindernotfallbetreuungsangebot der Universität Ulm
Die Universität Ulm bietet Hochschulmitgliedern seit Januar 2010 eine stundenweise Notfall- sowie wochenweise Ferienbetreuung für ihre Kinder an. Weitere Infos finden Sie hier.
In der Wichtelburg in der Prittwitzstraße 13-17, in der Nähe der Hochschule Ulm werden Kinder im Alter von 6 Monaten bis zu 6 Jahren betreut. Auskunft gibt es unter Tel. 0731 92270-41.
Die Kinderinsel der Hochschule Neu-Ulm ist die jüngste Betreuungseinrichtung, die speziell auf die Bedürfnisse von Studierenden mit Kind zugeschnitten ist. In dieser hochschuleigenen Einrichtung, die in unmittelbarer Nähe zum Campus liegt, können 28 Kinder im Alter von 9 Wochen bis zu 14 Jahren sowohl stundenweise als auch regelmäßig betreut werden.
Kinderinsel
Heinz-Rühmann-Straße 7
89231 Neu-Ulm
kinderinsel(at)hs-neu-ulm.de
Weitere Betreuungseinrichtungen am Studienort Ulm/Neu-Ulm gibt es auf der gemeinsamen Seite der Hochschulstädte (www.ulm.de).
Kinderbetreuung in Schwäbisch Gmünd
In Schwäbisch Gmünd kooperiert die Pädagogische Hochschule mit der Einrichtung „Wippidu“ e.V. Für bis zu fünf Kinder (Altersgruppe 0-3 Jahre) von PH-Studierenden organisiert Wippidu eine auf den Bedarf und den Stundenplan der Studierenden zugeschnittene Nachmittagsbetreuung zwischen 14 und 18 Uhr. Die Einrichtung liegt nur 5 Gehminuten von der Hochschule entfernt. Dieses Angebot ist für die Studierenden kostenlos. Es wird von der PH und dem Studentenwerk gemeinsam finanziert.
Kontakt und Informationen:
Gleichstellungsbeauftragte Dr. Eva Wittneben Tel. 07171 983-296
Kinderbetreuung in Aalen
An der Hochschule Aalen startet zum Wintersemester 2010/2011 die Hochschulkrippe "Einsteinchen". Sie befindet sich in der Silcherstraße 46 im Erdgeschoss.
Zehn Ganztagesplätze stehen für Kindern von 0-3 Jahren zur Verfügung. Die Plätze werden an Kinder von Studierenden und Beschäftigten der Hochschule vergeben, nicht genutzte Plätze werden dem allgemeinen Bedarf in Aalen zur Verfügung gestellt. Die Betreuung erfolgt durch ausgebildetes Fachpersonal. Die Elterbeiträge werden an die Entgeltordnung der Stadt Aalen angeglichen und richten sich nach der Zahl der Kinder und nach dem zu versteuernden Einkommen der Eltern. Die Entgeltordnung kann beim der FBS Aalen erfragt werden. Studierende mit geringem oder keinem Einkommen haben die Möglichkeit, die Elternbeiträge über einen Antrag beim zuständigen Landratsamt finanziert oder teilfinanziert zu bekommen. Träger der Krippe ist die Familienbildungsstätte Aalen.
Öffungszeiten
Mo-Fr 7.30 -17.00 Uhr
Durchgehend mit einer Schließzeit im Dezember (Weihnachten bis 9. Januar)
Kontakt
Wilhelm-Merz-Str. 4
73430 Aalen
tel. 07361-555146
info(at)fbs-aalen.de
.......................................................................................................................................
Finanzielle Erleichterungen
Studiengebühren
Studierende, die ein Kind pflegen und erziehen, das zu Beginn des jeweiligen Semesters das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sind von der Studiengebühr befreit. Dies gilt jedoch nicht für den Sozialbeitrag des Studentenwerks.
Kinderbetreuungszuschlag
Im Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) gelten einige Sonderregelungen für Schwangere und Studierende mit Kind.
Im Januar 2008 wurde der Kinderbetreuungszuschlag eingeführt. Auszubildende, die mit ihren Kindern unter 10 Jahren in einem Haushalt leben, können einen Zuschuss in Höhe von 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere Kind erhalten.
Weitere Infos:
www.das-neue-bafoeg.de
Kindergeld
Studierenden mit Kindern steht Kindergeld zu. Für das erste und zweite Kind erhalten sie monatlich 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro, ab dem vierten Kind 195 Euro. Zuständig ist die Familienkasse, in deren Bezirk der Berechtigte seinen Wohnsitz hat.
Weitere Infos:
www.familienkasse.de
Kinderzuschlag
Diese Ergänzung zum Kindergeld kann von Eltern beantragt werden, deren Einkommen zu Deckung des eigenen Lebensunterhaltes reicht, aber nicht für den der Kinder.
Weitere Infos:
www.familienkasse.de
Betreuungskostenzuschuss
Betreuungskosten können vom öffentlichen Jugendhilfeträger übernommen werden, wenn die finanzielle Belastung den Eltern nicht zugemutet werden kann. Der Zuschuss wird gewährt, wenn das Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, die sich an den Sozialhilfesätzen orientiert.
Anträge und weitere Informationen erhalten Sie von dem Jugendamt, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist.
Unterhaltsvorschuss
Das Unterhaltsvorschussgesetz gewährt Kindern unter zwölf Jahren, die bei ihrer alleinerziehenden Mutter oder ihrem alleinerziehenden Vater leben, aus öffentlichen Mitteln einen Unterhaltsvorschuss, wenn der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, seinen Verpflichtungen zur Unterhaltszahlung nicht nachkommt.
Anträge und weitere Informationen erhalten Sie von dem Jugendamt, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist.
Elterngeld
Das Elterngeld hat 2007 das Bundeserziehungsgeld abgelöst. Es gilt für Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren wurden. Ein bereits bewilligter Erziehungsgeldanspruch bleibt für den bewilligten Zeitraum bestehen. Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern, die keiner oder keiner vollen Erwerbstätigkeit nachgehen, also auch Studierende. Das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung und beträgt 67 % des entfallenden Nettoeinkommens, höchstens 1.800 Euro und mindestens 300 Euro. Hatte der Studierende in den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes kein Einkommen, gilt der Sockelbetrag von 300 Euro monatlich. Das Elterngeld wird in der Regel 12 Monate bezahlt, bei Alleinerziehenden 14 Monate, und wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.
Weitere Infos:
www.zbfs.bayern.de/elterngeld
www.bmfsfj.de
www.elterngeldrechner.de
Landeserziehungsgeld
Das Landeserziehungsgeld wird im Anschluss an das Elterngeld einkommensabhängig gezahlt, in der Regel ab dem 13. oder 15. Lebensmonat des Kindes. Da es nur 3 Monate rückwirkend bezahlt wird, sollten Sie es rechtzeitig beantragen!
Weitere Infos:
www.l-bank.de/erziehungsgeld
.......................................................................................................................................
Urlaubssemester
Wenn Sie wegen der bevorstehenden Geburt oder der anschließenden Betreuung des Kindes keine Lehrveranstaltungen besuchen könne, können Sie sich beurlauben lassen.
Weitere Infos: Studiensekretariat Ihrer Hochschule
.......................................................................................................................................
Praktisches Jahr (Medizin)
In Baden-Württemberg ist es möglich, das Praktische Jahr in Teilzeit abzuleisten, die Dauer verlängert sich dann entsprechend. Im Einzelfall wenden Sie sich bitte an:
Dezernat II Studium und Lehre, Abteilung II - 2 Studiensekretariat
Tel. 0731 50 - 22057 oder Tel. 0731 50 - 31176

Infos und Links
Familienservice der Uni Ulm
www.uni-ulm.de/familie
Kinderbetreuungszuschlag
für Kinder von Bafoeg-Empfängern
www.das-neue-bafoeg.de
Kindergeld
steht allen Eltern zu , evl. auch Kindergeldzuschlag
www.familienkasse.de
Elterngeld
erhalten fast alle Studierende in den ersten 12 Lebensmonaten des Kindes
www.zbfs.bayern.de/elterngeld
www.elterngeldrechner.de
Landeserziehungsgeld
wird anschließend an das Elterngeld gezahlt
www.l-bank.de/erziehungsgeld
Kinderkrippe "Flohzirkus"
Sie ist die Kinderbetreuungseinrichtung des Studentenwerkes. Hier finden Sie die
Konzeption (88 KB)



